Gutachten

Grubenbildeinsichtnahme

Die Grubenbildeinsichtnahme beim zuständigen Bergamt gibt im Zweifelsfalle entgültigen Aufschluß über die Einwirkungen von abbaubedingten Einflüssen auf ein Objekt. Die Einsichtnahme in die Grubenbilder wird durch unseren konzessionierten Markscheider vorgenommen, der dann auch die Auswertungen und Berechnungen vornimmt. Durch graphische Darstellungen werden die Einwirkungen des untertägigen Kohle-abbaues zum Objekt dargestellt. Diese Ergebnisniederschrift kann für die weitere Schadensverhandlung von größter Bedeutung sein und zu einer zufriedenstellenden Regulierung führen.

Gutachterliche Äußerung

Eine gutachterliche Äußerung über Schäden und Schadensentwicklung ist ein weiterer möglicher Schritt unserer erfolgreichen Bergschadensbearbeitung. Durch graphische Darstellungen der ausgewerteten Vermessungsergebnisse ist es möglich, einen Nachweis über Veränderungen von Baukonstruktionsteilen zu erbringen.Damit wird ein genauer Aufschluß von Gebäudeschäden durch abbaubedingte Einflüsse möglich.

Durch die Vielzahl der angebotenen Meßmethoden sind Nachweise über alle Bewegungseinflüsse möglich (z.B. Horizontalverschiebungen, Absenkungen, Schieflagen, Abweichungen aus der Lotrechten und Krümmungen an Stützenkonstruktionen). Je nach Größe der Einwirkungen, des Schadensbildes und der veränderten Statik kann aufgrund der Meßergebnisse auch ein Totalschaden nachgewiesen werden.

Steuerliche Gutachten

Das steuerliche Gutachten wird als Grundlage für eine Berichtigung des Einheitswertes erstellt. Diese Feststellung der erhöhten technischen Wertminderung aufgrund von Bergschäden und Bergschadensgefahren zum Zwecke der erhöhten Teilwertabschreibung führt im Ergebnis zur prozentualen Ermäßigung der Grundsteuer. Der Nachweis einer Vielzahl von Einwirkungen und Schadensentwicklungen mit eventueller Unterstützung eines Bildkataloges bildet die Grundlage dieser Bewertung.