Bergschadenbearbeitung

Bodensenkung, Beweissicherung und Beurkundung

In bergschadensgefährdeten Gebieten führt die konzentrierte Abbautätigkeit mit modernsten Abbaumethoden zu progressiven Senkungen und in den Erdformationen zu strukturellen Veränderungen und Volumenverminderungen. Die Abbausenkungen werden von Horizontalbewegungen ( Zerrungen und Pressungen ) begleitet, die im Bereich von tektonischen Störungen und Schwachzonen ( die überall vorhanden sein können ) durch stufenartige Verformungen einen Totalschaden bewirken können.

Bergbauliche Einwirkungen können 500 bis 700 m im Radius um den jeweiligen Abbauschwerpunkt eintreten. Der Schadensverlauf ist in allen Zonen unterschiedlich. Das Ausmaß vermögensschädigender Einwirkung ist daher nicht vorausberechenbar. Durch rechtzeitig durchgeführte vermessungstechnische Maßnahmen können die Ursachen aber erkannt und zuverlässig nachgewiesen werden. Dieser Nachweis läßt sich nur durch eine Beweissicherungsmessung erbringen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, Ihren Grundbesitz durch eine Beweissicherungsmessung absichern zu lassen. Diese Absicherung durch ein beurkundetes Bodensenkungsnivellement mit Anschluß an Normal Null sichert den Nachweis über die gesamte Standdauer des eingemessenen Objektes.

Nachweis von Bodenhebungen

Waren es zu Zeiten des aktiven Bergbaus die Senkungen, die zu erheblichen Gebäudeschäden führten, so droht jetzt eine neue Gefahr für die Baukörper.Während der aktiven Abbauphase wurde eine aufwändige Wasserrückhaltung betrieben, um die Abbaufelder vor Wassereinbruch zu bewahren. Diese Wasserrückhaltung im Bereich der ehemaligen Abbaugebiete ist für die RAG mit sehr hohen Kosten verbunden.

Nach Beendigung des aktiven Bergbaus wurde schon im Bereich Hamm in Westfalen und auch in Wassenberg die Wasserrückhaltung aufgegeben. Nach dem Fluten der Schächte kam es zu Hebungen an der Erdoberfläche im Dezimeterbereich, die zu starken Gebäudeschäden führten. Hebungen verlaufen oft ungleichmäßig und können erfahrungsgemäß Zerrungen, Pressungen, Schieflagen und Horizontalverschiebungen verursachen. Die Folge hieraus sind reparable und irreparable Schäden.

Grundlage für eine zufriedenstellende Bearbeitung bilden auch hier Beweissicherungsnivellements bzw. Bodensenkungsnivellements und Schieflagenmessungen, die rechtzeitig durchgeführt werden sollten, um die Bewegungen der Baukörper während der gesamten Standdauer erfassen zu können.

Um nach der Durchführung der ersten Messung einen lückenlosen Nachweis über Hebungen und Gebäudeschieflagen erhalten zu können, sollten zwischen den einzelnen Messungen nicht mehr als zwei Jahre liegen. Somit können Restsenkungen und zu erwartende künftige Hebungen getrennt werden und nur so sind Hebungen nachweisbar.

Schieflagenmessung – Lotung

Durch die Einwirkungen aus dem Kohleabbau entstehen aufgrund unterschiedlicher Absenkungen Schieflagen, die einen irreparablen Schaden darstellen. Daher sollten Baukörper zum Zwecke der Feststellung einer abbaubedingten Schieflage durch eine Schieflagenmessung an den ehemals horizontalen Baukonstruktionsteilen überprüft werden. Schieflagenmessungen sollten regelmäßig, je nach Schadenszone (jährlich, oder alle zwei bis drei Jahre) durchgeführt werden. Die Schieflagenmessungen müssen für jeden Baukörper getrennt durchgeführt werden.
Ebenfalls ein geeignetes Hilfsmittel für die Ermittlung von Schieflagen ist die Lotung (Abweichung aus der Lotrechten) von ehemals vertikalen Baukonstruktionsteilen. Hier werden mit Hilfe eines Theodolits z.B. Hausecken abgelotet, um anschließend anhand der Meßergebnisse den Schieflagengrad zu berechnen.

Gebäudezeitwert- und Minderwertberechnung

Lassen sich aus den ermittelten Gebäudeschieflagen entschädigungspflichtige Minderwerte herleiten, werden die entsprechenden Gebäudezeitwert- und Minderwertberechnungen als Grundlage für eine zufriedenstellende Regulierung ebenfalls durch unsere qualifizierten Mitarbeiter erstellt. Überlassen Sie nicht dem Schadensverursacher Art und Höhe der Ihnen zustehenden Ansprüche. Lassen Sie den Schadensverursacher nicht Richter in eigener Sache spielen.

Sind Ihnen die in diesem Zusammenhang auftretenden Probleme bekannt?

Bildkatalog (Beweissicherungsaufnahmen)

Eine Möglichkeit, bereits aufgetretene sichtbare Schäden festzustellen und zu dokumentieren.
Es ist dann zukünftig zu jedem Zeitpunkt möglich, eventuelle Schadensveränderungen durch erneute vergleichende Aufnahmen zubelegen.
Jede einzelne Fotografie wird mit dem Aufnahmedatum beglaubigt. Das Ausmaß und die Größe der einzelnen Schäden ist durch den zum Vergleich ebenfalls auf dem Bild erscheinenden Nivellierzollstock gut sichtbar.